Zur Verhinderung von Machtkonzentration ist die Staatsmacht in der Schweiz und in den Kantonen auf drei unabhängige Gewalten verteilt: die Legislative (gesetzgebende Gewalt), die Exekutive (gesetzesausführende Gewalt) und die Judikative (richterliche Gewalt). Im Kanton Glarus übernehmen folgende Behörden diese Aufgaben: Legislative: Landsgemeinde und Landrat (60 Mitglieder, vom Volk alle vier Jahre gewählt); Exekutive: Regierungsrat (5 Mitglieder, vom Volk alle vier Jahre gewählt); Judikative: Verschiedene Gerichte auf Kantonsebene.
Auch die Gemeinden verfügen über eine Legislative (Gemeindeversammlung) und eine Exekutive (Gemeinderat). Auf Bundesebene hat die Legislative zwei Kammern: National- und Ständerat. Die nationale Regierung (7 Mitglieder) heisst Bundesrat. Auch auf nationaler Ebene existieren verschiedene Gerichte. An das Bundesgericht als oberste Instanz können zum Beispiel Entscheide der kantonalen Gerichte weitergezogen werden.