Was ist häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt ist Gewalt in der Familie oder in der Paarbeziehung. Sie verletzt körperlich und seelisch. Häusliche Gewalt hat verschiedene Formen. Häusliche Gewalt ist in der Schweiz verboten. Wer Gewalt anwendet, macht sich strafbar – unabhängig von der Schwere der Gewalt. Es spielt keine Rolle, ob die Gewalt gegen die Ehepartnerin, den Ehepartner oder gegen die Kinder gerichtet ist. Für die Opfer von Gewalt gibt es kostenlose und vertrauliche Unterstützung und Hilfe. Wer sich von einem Familienmitglied oder in der Paarbeziehung akut bedroht fühlt, sollte die Polizei anrufen (Telefon/Notruf 117).

Was ist häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt ist Gewalt in der Familie oder Paarbeziehung: Zwischen verheirateten Personen oder Personen, die ein Paar sind oder es waren, unabhängig davon, ob sie zusammenleben. Gewalt zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Geschwistern ist häusliche Gewalt..

Häusliche Gewalt kann zu psychischen und körperlichen Beschwerden führen. Häusliche Gewalt gefährdet zudem die gesunde und soziale Entwicklung von Kindern. Auch Kinder, die häusliche Gewalt indirekt miterleben, sind betroffen.

Wer ist betroffen?

Alle Menschen können von häuslicher Gewalt betroffen sein: junge und alte Menschen, Personen mit und ohne Schweizer Pass, reiche und arme Familien. Viele Menschen leiden in der Schweiz unter Gewalt in der Familie oder in der Paarbeziehung. Es ist wichtig, dass Betroffene sich Hilfe holen.

Verschiedene Formen

Es gibt verschiedene Formen von häuslicher Gewalt: Körperliche, psychische, sexuelle, wirtschaftliche und soziale Gewalt. Oft kommen verschiedene Gewaltformen gleichzeitig vor.

Zum Beispiel: Dauernd beschimpfen, Kontakte verbieten, einsperren, kontrollieren, stossen und schlagen, zu Sex zwingen, Geld wegnehmen, verbieten eine Sprache zu lernen, Kinder vernachlässigen. Auch Drohungen und Stalking können häusliche Gewalt sein.

Häusliche Gewalt ist verboten

Häusliche Gewalt ist verboten. Erfährt die Polizei von häuslicher Gewalt, muss sie handeln, auch wenn die Person, die die Gewalt erlebt hat, dies nicht will. Die Polizei sorgt für die Sicherheit aller Beteiligten und befragt die gewaltbetroffene und gewaltausübende Person getrennt. Sie kann eine Person, die Gewalt anwendet oder damit droht, für eine bestimmte Zeit aus der Wohnung oder dem Haus weisen.

In den meisten Fällen – je nach dem, was geschehen ist – leitet die Polizei automatisch ein Strafverfahren ein.

Beratung durch die Opferberatung

Die Opferberatungsstelle des Kantons Glarus berät und informiert Personen, die Gewalt in der Familie oder (ehemaligen) Partnerschaft erleben. Diese Hilfe ist kostenlos. Zusammen mit der Fachperson kann man die nächsten Schritte planen.

Die Mitarbeitenden unterstehen der Schweigepflicht. Sie dürfen niemanden über die Gespräche informieren.