Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt ist eine Form von häuslicher Gewalt. Sexuelle Übergriffe gibt es auch in einer Partnerschaft und der Familie. Sie ist verboten. Sie kann bei der Polizei angezeigt werden. Eine betroffene Frau oder ein Mädchen kann den Übergriff einer weiblichen Polizistin erzählen. Ein betroffener Mann kann den Übergriff einem männlichen Polizisten erzählen. In den meisten Fällen von sexueller Gewalt muss die Polizei ein Strafverfahren einleiten. Auch wer keine Anzeige bei der Polizei erstatten möchte, sollte sich nach dem sexuellen Übergriff möglichst rasch medizinisch untersuchen lassen.

Medizinische Hilfe

Das Kantonsspital Glarus führt vertrauliche Behandlungen durch. Nach sexueller Gewalt können Beweise speziell gesichert werden. Die Ärztin oder der Arzt untersteht der Schweigepflicht und informiert niemanden, ohne dass die betroffene Person einverstanden ist. Die Ärztin oder der Arzt kann mit der Opferhilfe vernetzen.

  • Kantonsspital Glarus: Tel. 055 646 33 33
  • Ambulanz: Tel. 144

Zwischen der Gewalt und der medizinischen Untersuchung

  • Nicht duschen und nicht waschen – auch die Hände nicht.
  • Wenn möglich nicht auf die Toilette gehen.
  • Kleider nicht waschen, zum Untersuch mitbringen.

Rechtliche und psychologische Beratung

Die Opferhilfe-Beratungsstellen können rechtliche und psychologische Unterstützung geben. Sie kennen die Antworten auf viele Fragen. Hier finden Sie Unterstützung.

Anzeige bei der Polizei

Die Polizei hat Erfahrung mit Anzeigen wegen sexualisierter Gewalt. Befragungen werden von einer Person des gleichen Geschlechts durchgeführt. Die Anzeige kann auf dem Polizeiposten eingereicht werden. Man kann eine Vertrauensperson oder eine Fachperson von der Opferhilfe mitnehmen.

Ausserhalb der Bürozeiten erreicht man die Polizei über den Notruf Tel. 117.

  • Kantonspolizei Glarus: Tel. 055 645 66 66