Im Notfall
- Polizei: Tel. 117
- Notrufnummer für medizinische Notfälle: Tel. 144
- Notaufnahme im Kantonsspital Glarus 24h/7 hilft bei Verletzungen:
Tel. 055 646 33 33
Es ist wichtig, bei häuslicher Gewalt Hilfe zu holen! Verschiedene Stellen informieren, beraten und unterstützen. In der Regel vertraulich und oft kostenlos und wenn nötig mit Übersetzung. Nachstehende Stellen helfen.
Die Opferberatungsstelle ist da für Gewaltbetroffene, ihre Angehörigen und ihre nahen Bezugspersonen, jeden Alters und Geschlechts. Vertraulich, kostenlos und mit Übersetzung möglich.
Die Opferberatungsstellen beraten und informieren Personen, die Gewalt in der Familie erleben. Jeder Kanton in der Schweiz ist verpflichtet, eine Opferberatungsstelle zu führen. Sie dürfen sich an jede Opferberatungsstelle in der Schweiz wenden, auch wenn sie im Kanton Glarus wohnhaft sind. Diese Hilfe ist kostenlos. Zusammen mit Fachpersonen können die nächsten Schritte geplant werden. Die Mitarbeitende von Opferberatungsstellen unterstehen der Schweigepflicht. Das heisst, sie dürfen niemanden über die Gespräche informieren. Auch nicht die Polizei.
Die Dargebotene Hand ist die Anlaufstelle für emotionale Erste Hilfe in der Schweiz, ein Angebot per Telefon, Chat oder Mail richtet sich in erster Linie an Erwachsene und wird von gut geschulten Freiwilligen erbracht. Vertraulich und kostenlos:
Auf der Website von humanrights.ch finden Sie weitere Adressen, die Ihnen helfen können.
Kinder und Jugendliche mit schwierigen familiären Situation können sich Tag und Nacht bei Pro Juventute zum Reden melden. Per Telefon, Chat, Text-Nachricht oder Mail.
Die Opferberatungsstelle ist da für Gewaltbetroffene, ihre Angehörigen oder ihre nahen Bezugspersonen, jeden Alters und Geschlechts. Vertraulich, kostenlos und mit Übersetzung möglich.
Die Jugend- und Familienberatung ist da für Kinder, Jugendliche und Eltern. Individuell, kostenlos und freiwillig.
Das Kantonsspital Glarus kann Verletzungen nach körperlicher Gewalt untersuchen und behandeln. Verletzungen nach sexualisierter Gewalt können in der Patientenakte dokumentiert werden, auch wenn Sie nicht sofort eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten möchten. Sagen Sie, dass sie einen Gewaltübergriff erlebt haben, auch wenn es schwerfällt. Die Untersuchung ist vertraulich, die Ärzteschaft untersteht der Schweigepflicht. Das bedeutet, die Polizei wird nur informiert, wenn die verletzte Person dies möchte. Wer sich anderswo ärztlich behandeln lässt, sollte die Ärztin oder den Arzt bitten, die Spuren der Gewalt zu dokumentieren.
Die Hausärzteschaft untersucht Sie und behandelt die Verletzungen oder somatische Störungen.
Die Gewaltberatung berät Personen, die Gewalt ausgeübt haben, jeden Alters und Geschlechts. Es wird gelernt, für das eigene Handeln Verantwortung zu übernehmen, es zu verstehen und zu verändern. Vertraulich und kostenlos. Mit Übersetzung möglich.