Aufenthaltsrecht bei Trennung wegen häuslicher Gewalt
Ist eine Person aufgrund einer Heirat in der Schweiz und erfährt häusliche Gewalt, kann sie je nach Situation auch nach der Trennung in der Schweiz bleiben. Jede Situation ist anders. Es ist deswegen wichtig, sich beraten zu lassen.
Die Opferberatungsstelle kann unterstützen: Eine Fachperson erklärt die aktuelle Lage und unterstützt die betroffene Person in ihren nächsten Schritten. Sie kann mit weiteren Beratungsstellen vernetzen. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Übersetzung möglich.
- Opferberatungsstelle des Kantons Glarus: Tel. 055 646 67 36