Aufenthaltsrecht

Für Betroffene von häuslicher Gewalt ist es wichtig, sich persönlich beraten zu lassen. Ein Gespräch bei der Opferberatungsstelle führt nicht zum Verlust des Aufenthaltsrechts. Das Gespräch ist vertraulich. Die Opferhilfe informiert sonst niemanden.

Aufenthaltsrecht bei Trennung wegen häuslicher Gewalt

Ist eine Person aufgrund einer Heirat in der Schweiz und erfährt häusliche Gewalt, kann sie je nach Situation auch nach der Trennung in der Schweiz bleiben. Jede Situation ist anders. Es ist deswegen wichtig, sich beraten zu lassen.

Die Opferberatungsstelle kann unterstützen: Eine Fachperson erklärt die aktuelle Lage und unterstützt die betroffene Person in ihren nächsten Schritten. Sie kann mit weiteren Beratungsstellen vernetzen. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Übersetzung möglich.

Gewalt dokumentieren

Es ist wichtig, dass es Beweise für die Gewalt gibt. Zum Beispiel: Fotos von Verletzungen, Screenshots von Drohungen oder Beschimpfungen auf WhatsApp, Facebook etc. Die Beweise sollten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Zum Beispiel bei einer Freundin oder am Arbeitsplatz.

Es ist auch gut, wenn einige Personen im Umfeld über die Gewalt Bescheid wissen. Zum Beispiel eine Nachbarin oder ein Arbeitskollege.